Freitag, 29. Juni 2018

Verharmlosen

                Wie heisst es doch so schön:
                Vergiss niemals das „Kleingedruckte“
                mit einzubeziehen,
                bevor Du Dein Vermeinen
                zu diesem oder jenem verlautbarst.

                Zwischen den Zeilen dessen
                über das Du nachsinnst
                liegt verborgen oft das Eigentliche
                oder es lauert die Verführung,
                die Dir ein Verharmlosen vorgaukelt.

                Wo und wie auch immer,
                Du kannst Dir nicht entfliehen;
                Du bleibst dem Erwachen tributpflichtig.

                © baH, 29.06.2018

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